Ratgeber Der Energieausweis

19.08.2020 Energieausweis

Ohne einen gültigen Energieausweis ist es seit 2007 nicht mehr möglich Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Sind Sie also auf der Suche nach potenziellen Käufern oder Mietern, stellen Sie sicher, dass ein aktueller Energieausweis vorliegt.

Im Folgenden werden wir ausführlich die Fragen beantworten, die viele Immobilieneigentümer beschäftigen.

  • Wofür wird ein Energieausweis benötigt?
  • Wie erhält man einen Energieausweis?
  • Welche Unterschiede gilt es bei einem Energieausweis zu beachten?

Der Energieausweis

Der Energieausweis gibt wichtige allgemeine Informationen über das Haus sowie über die verwendeten Heizstoffe und Energiekennwerte preis. Dadurch lassen sich wichtige Hinweise auf zukünftige Heiz- und Energiekosten ableiten.

Für Eigentümer besteht eine gesetzliche Verpflichtung, bei Verkauf oder Vermietung einen gültigen Energieausweis vorzulegen - und das bereits ab der ersten Besichtigung. Auf den Energieausweis kann grundsätzlich nicht verzichtet werden und es ist auch nicht möglich, dies vertraglich zu regeln. Lediglich für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, Gebäude mit weniger als 50m² Nutzfläche, Ferienhäuser (da sie nicht regelmäßig beheizt werden) und Gebäude mit besonderer Nutzung, wie zum Beispiel Ställe, besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises. Wenn der Energieausweis nicht vorgelegt wird, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

Unterschied Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.


Wenn es sich um ein freistehendes Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Wohneinheiten handelt, haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen einem bedarfs- oder einem verbrauchsorientierten Energieausweis. Diese Wahlfreiheit gilt jedoch nur für Objekte, die in oder nach dem Jahr 1977 erbaut wurden.


Ein Bedarfsausweis ist in folgenden Fällen verpflichtend:

  • Wohngebäude und Wohnungen, die vor 1977 erbaut und seither nicht saniert wurden
  • Neubauten – hier liegen schlicht keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor

Der Verbrauchsausweis

Die kostengünstigste Variante eines Energieausweises ist der Verbrauchsausweis. Dieser basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohnerinnen und Bewohner eines Gebäudes. Daher ist diese Art des Ausweises stark vom individuellen Verbrauchsverhalten abhängig.


Ein Nachteil des Verbrauchsausweises besteht darin, dass keine konkreten Empfehlungen für spezifische Modernisierungsmaßnahmen ausgesprochen werden können, da weder die Gebäudehülle noch die Anlagentechnik bewertet werden.

Der Bedarfsausweis

Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis basiert der Bedarfsausweis auf einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage. Dabei wird das Gebäude nutzerunabhängig bewertet und es werden spezifische Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen abgeleitet, um in Zukunft Kosten zu sparen. Obwohl der Bedarfsausweis etwas teurer ist, wird er von der deutschen Energieagentur empfohlen.


Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 erbaut wurden, sowie für Neubauten und Gebäudesanierungen oder Erweiterungen ist ausschließlich der Bedarfsausweis zu wählen.

Wer stellt den Energieausweis aus und wo wird er beantragt?  

Sollten Sie uns mit dem Verkauf oder der Vermietung Ihres Objekts beauftragen und es liegt noch kein gültiger Energieausweis vor, kümmern wir uns in Absprache mit dem Bezirksschornsteinfeger und Energieberater um die Erstellung eines kostenpflichtigen Ausweises. Dabei entsteht für Sie keinerlei Aufwand - wir übernehmen alles!


Wenn Sie dennoch selbst einen Energieausweis beantragen möchten, können Sie sich an Architekten, Bauingenieure, Bautechniker, Gebäudeenergieberater oder einen Schornsteinfeger wenden.

Unter dem folgenden Link können Sie einen Experten in Ihrer Nähe finden: https://www.energie-effizienz-experten.de/

Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, die Kosten müssen vom Eigentümer selbst getragen werden.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/energieausweis-hausverkauf.html

https://ratgeber.immowelt.de/a/energieausweis-richtig-lesen-so-gehts.html


Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen natürlich auch sehr gerne zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an, wir freuen uns bereits auf Sie.